D wie digitale Signatur

D wie digitale Signatur

Digitale Signatur in der AÜV

Längst hat auch die Digitalisierung in die Personaldienstleistungsbranche Einzug gehalten. Um unsere Prozesse weiter zu verschlanken, nutzen wir seit einiger Zeit die Möglichkeit zur Digitalen Signatur für unsere Arbeitnehmerüberlassungsverträge (AÜV).

So funktioniert es

Der AÜV wird hierzu direkt aus unserer Branchensoftware heraus erstellt und an ein Partner-Netzwerk gesendet. Im Anschluss signieren der Personaldisponent und der Kunde den AÜV mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) über das Partner Netzwerk. Voraussetzung für die qualifizierte elektronische Signatur eines AÜV ist die eindeutige Identifizierung des „Signierers“ bei einem sogenannten Trusted Service Provider (TSP), der gemäß der europäischen eiDAS Verordnung (electronic IDentification, Authentication and trust Services) zertifiziert und zugelassen ist. Für die Identifizierung der „Signierer“ sind unsere Personaldisponenten als sogenannte RA-Agenten ausgebildet. Dadurch können sie auch den oder die Personalverantwortlichen bei unseren Kunden für die Signatur des AÜV identifizieren.

Dieser Prozess spart Zeit und Geld, da der AÜV nicht mehr ausgedruckt, versendet oder sogar persönlich zu unseren Kunden gebracht werden muss. Aus Sicht des Kunden kann der Vertrag ebenfalls mit Zeitersparnis und ortsunabhängig gezeichnet werden. Der Service ist für unsere Kunden kostenfrei.

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