Keine Angst vor Zeitarbeit: Das sind die Vorteile für Arbeitnehmer
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Um die eventuelle Lücke zwischen den Tarifentgelten der Zeitarbeitnehmer und den Entgelten der Einsatzbranchen zu verringern, wurden 2012 für diverse Branchen sogenannte Branchenzuschläge für Zeitarbeitnehmer vereinbart.
Werden Zeitarbeitnehmer in bestimmten Branchen ununterbrochen eingesetzt, erhalten sie nach 4-6 Wochen Einsatzdauer einen sogenannten Branchenzuschlag. Dieser Branchenzuschlag ist ein prozentualer Zuschlag auf den tariflichen Stundenlohn des Zeitarbeitnehmers und steigt mit fortschreitender Einsatzdauer im Kundenbetrieb schrittweise an. Durch diese schrittweise Erhöhung des Lohns, können Zeitarbeitnehmer bis zu 65 % Aufschlag auf den Stundenlohn erhalten und werden somit sukzessive an das Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Stammmitarbeiters im Kundenbetrieb herangeführt. Branchenzuschläge reduzieren somit die Lohnunterschiede zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammmitarbeitern. Die höchste Zuschlagsstufe wird nach 15 Monaten ununterbrochener Überlassung erreicht.
Grundlage für die Branchenzuschläge bilden die Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ), die mit den jeweils zuständigen DGB-Einzelgewerkschaften abgeschlossen wurden. Aktuell existieren 11 Branchenzuschlagstarifverträge, unter anderem für Einsätze in der Metall- und Elektroindustrie, der chemischen Industrie, der Kautschukindustrie oder der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie.
Die Arbeitnehmerüberlassung ist auch unter dem Begriff „Zeitarbeit“ bekannt. In dem Modell besteht eine Dreiecksbeziehung zwischen Verleiher (Zeitarbeitsunternehmen), Zeitarbeitnehmer und Entleiher (Einsatz-/Kundenunternehmen).
Um unsere Prozesse smarter zu gestalten, nutzen wir für unsere Arbeitnehmerüberlassungsverträge auch den digitalen Signaturprozess. Wie genau das funktioniert, erfahren Sie hier.