Die Zeitarbeitsbranche in Zahlen – ein Überblick
- Blog
Neben dem herkömmlichen Weg, neue Mitarbeiter zu gewinnen, z.B. über Stellenanzeigen in Print- und Onlinemedien, über soziale Medien oder auf Karrieremessen, stellt die Personalakquise über einen Personaldienstleister eine weitere Möglichkeit der Rekrutierung dar. Sucht ein Unternehmen nach neuen Mitarbeitern, besteht die Möglichkeit, einen Personaldienstleister zu beauftragen, der bei der Mitarbeitergewinnung unterstützt. Personaldienstleistungsunternehmen verfügen i.d.R. über einen eigenen Pool an Mitarbeitern, aus dem sie dann passend qualifizierte Mitarbeiter stellen kann.
Die Personalakquise stellt dabei nur ein Aufgabenbereich einer Personaldienstleistung dar. In erster Linie sind Personaldienstleister, für sämtliche personalwirtschaftliche Dienstleistungen zuständig. Je nach Unternehmen kann das Portfolio dennoch sehr unterschiedlich sein. Wir klären hier über die gängigsten Leistungen auf.
Benötigt ein Unternehmen Personal, kann es auf einen Personaldienstleister zurückgreifen: Dieser vermittelt geeignetes Personal an das suchende Unternehmen. Ziel der Beauftragung eines Personaldienstleisters ist nicht selten die Entlastung der eigenen Personalabteilung. Auch wenn das Unternehmen keine passenden Mitarbeiter findet, kann ein Dienstleister helfen, geeignete Mitarbeiter zu finden.
Neben der reinen Vermittlung von Mitarbeitern bieten Personaldienstleister auch Personalberatung an. Bei Fragen rund um die Suche nach Fachkräften, bei der Gestaltung einer Bewerberbeurteilung, bei der Vergütungsgestaltung oder bei der Strategie für die eigene Personalarbeit kann ein Unternehmen auf den Personaldienstleister zukommen.
Je nach Portfolio können Personaldienstleister die Personaleinsatzplanung für Betriebe übernehmen und sich dabei auf bestimmte Leistungen wie z.B. die Schichtplanung spezialisieren. Hierbei ist nicht nur sicherzustellen, dass alle Mitarbeiterkapazitäten in einem Unternehmen über kurz-, mittel- und langfristige Zeiträume hinweg gedeckt sind, sondern auch, dass die richtige Anzahl an Mitarbeitern zum richtigen Zeitpunkt am Einsatzort eingesetzt wird. Ziel dabei ist es, ein Gleichgewicht zwischen Auftragsvolumen und Arbeitszeit herzustellen und so eine Personalunter- oder -überdeckung zu vermeiden.
Die Arbeitnehmerüberlassung eignet sich besonders für Unternehmen, die nur für einen befristeten Zeitraum Personal benötigen. Dieses temporäre Personal, umgangssprachlich auch Zeitarbeiter genannt, wird dann von den Personaldienstleistern gestellt. Dabei wird dem Unternehmen ein Leih- bzw. Zeitarbeitnehmer zur Arbeitsleistung von der Personaldienstleistung überlassen. Der Zeitarbeiter ist, unabhängig von der Dauer eines einzelnen Einsatzes, beim Personaldienstleister angestellt. Das bedeutet auch, dass der Einsatz des Zeitarbeiters bei unterschiedlichen Kunden wechseln kann, der Arbeitsvertrag beim Personaldienstleister jedoch bestehen bleibt.
Dabei schließen Personaldienstleister und das Unternehmen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ab, in dem die Konditionen und Richtlinien der Überlassung geregelt sind. Als rechtliche Grundlage wird dabei das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) herangezogen.
Mehr Infos zur Arbeitnehmerüberlassung der CONLOG.
Ein Master Vendor wird dann eingesetzt, wenn ein Unternehmen zur Deckung des Personals mit verschiedenen Personaldienstleistern gleichzeitig zusammenarbeitet. Er koordiniert dabei den Personaleinsatz zwischen allen beauftragten Dienstleistern. Der Master Vendor ist dann der zentrale Ansprechpartner und Hauptlieferant für Zeitarbeitskräfte. Kann der Master Vendor jedoch den Personalbedarf nicht selbst decken, greift er auf andere Personaldienstleister zurück, die dann als sogenannte Co-Lieferanten fungieren.
Das On-Site-Management stellt dabei eine zusätzliche Leistung des Master-Vendor-Modells dar. Wenn ein Unternehmen mehrere Zeitarbeiter einsetzt, kann es auf die Dienstleistung On-Site-Management zurückgreifen. Beim On-Site-Management übernimmt der Personaldienstleister das Management der Zeitarbeiter im Unternehmen vor Ort. Dabei koordiniert i.d.R. ein fester Ansprechpartner als On-Site-Manager, den Einsatz der Arbeitskräfte, weist sie ein und übernimmt Organisationsaufgaben.
Verfügt ein Unternehmen über zu wenige Ressourcen um sich um Recruiting, Lohnabrechnungen, Personalverwaltungsaufgaben oder Bewerbermanagement zu kümmern, kann es diese Aufgabenbereiche an einen Dienstleister auslagern. Den gesamten Recruiting-Prozess auszulagern stellt dabei eine spezielle Form des Outsourcings dar und ist auch unter der Bezeichnung „Recruitment Process Outsourcing“ (RPO) bekannt. Dabei wird z.B. die Planung der Recruiting-Strategie, die Auswahl der Kandidaten oder das Onboarding neuer Mitarbeiter an externe Dienstleister ausgelagert.
Schon gewusst? Auch die CONLOG unterstützt Sie beim Outsourcing einzelner Gewerke. Hier gelangen Sie zu weiteren Infos.
Beim Outplacement handelt es sich hingegen darum, aus dem Unternehmen ausgeschiedenen Mitarbeitern eine berufliche Neuorientierung zu erleichtern, neue Berufsperspektiven zu entwickeln und einen neuen Job zu finden.
Personaldienstleistungen verfügen also über mehr personalwirtschaftliche Dienstleistungen als „nur“ die reine Personalvermittlung. Je nach Dienstleister reicht das Portfolio dabei von der klassischen Personalvermittlung über Arbeitnehmerüberlassung bis hin zu On-Site-Management und Outsourcing. Sie sind auch auf der Suche nach einem Personaldienstleister, der Sie bei einem oder mehreren der oben genannten Prozesse unterstützt? Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Gespräch!
Keine News der CONLOG mehr verpassen. Jetzt im Newsletter anmelden und immer up-to-date bleiben.