Zeitarbeit oder Leiharbeit? Welche Bezeichnung ist korrekt?
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Wie viele Zeitarbeitsunternehmen gibt es? Wie lange ist die Beschäftigungsdauer von Zeitarbeitnehmern? Und welcher gesetzlichen Grundlage unterliegt die Zeitarbeit? Wir haben die relevantesten Zahlen, Daten und Fakten der Zeitarbeitsbranche zusammengefasst und helfen, mit den gängigen Vorurteilen gegenüber der Branche aufzuräumen.*
Leiharbeit, Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung – für ein und dasselbe Konzept existiert eine Vielzahl an Begrifflichkeiten. Wir bringen Licht ins Dunkel.
Mit dem umgangssprachlichen Begriff „Zeitarbeit“ ist die Arbeitnehmerüberlassung gemeint. Die rechtliche Grundlage bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Darin sind unter anderem die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten sowie der Gleichstellungsgrundsatz festgeschrieben. Außerdem findet sich im AÜG das Verbot von verdeckter Arbeitnehmerüberlassung, von Kettenverleih und dem Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher.
Seit 2013 verhält sich die Zahl der Verleihbetriebe in Deutschland, die in der Zeitarbeitsbranche tätig sind, relativ konstant: Die Anzahl schwankt zwischen insgesamt 46.000 und 52.000.
Die Zeitarbeit hat zwar immer noch mit Image-Problemen zu kämpfen, doch die Zahlen aus den letzten rund 20 Jahren sprechen für sich und lassen auf eine wachsende Akzeptanz gegenüber der Branche schließen. Seit 2002 hat sich die Zahl der Zeitarbeitnehmer auf dem deutschen Arbeitnehmermarkt verdreifacht. Mit knapp einer Million Zeitarbeitnehmern im Jahr 2017 erreichte dieser Sektor seinen Höchstwert.
Im Jahr 2019 waren rund 30% der Zeitarbeitnehmer in der Verkehrs- und Logistikbranche eingesetzt. Diese Branche nutzt die Zeitarbeit vor allem zur Abdeckung von Auftragsspitzen und zur Flexibilitätssicherung in der Personalplanung. Die Metallbranche folgte mit 11,5% und das Schlusslicht bildeten die Landwirtschaft und die Sicherheitsberufe mit jeweils 0,5%.
Wirft man einen Blick auf den Bildungsstand aller Beschäftigten in Deutschland, wird deutlich, dass der Bildungsstand der Zeitarbeitsnehmer 2019 im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern verhältnismäßig niedrig war. Das liegt darin begründet, dass der Großteil der Berufe in der Zeitarbeit keinen Berufsabschluss voraussetzt. Das heißt im Umkehrschluss: Die Zeitarbeit bietet auch für Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung eine Chance, in der Berufswelt durchzustarten.
Was viele vielleicht nicht wissen: Jeder zehnte Zeitarbeitnehmer weist einen akademischen Abschluss auf.
Nicht immer! Für mehr als die Hälfte der neu eingestellten Zeitarbeitnehmer war die Zeitarbeitsbranche jeweils im ersten Halbjahr der letzten zwei Jahre ein Weg aus der Arbeitslosigkeit. Die restlichen neu eingestellten Zeitarbeitnehmer entschieden sich für einen Arbeitgeberwechsel. Das zeigt, dass die Zeitarbeitsbranche nicht nur im Fall der Arbeitslosigkeit, sondern auch bei einer beruflichen Neuorientierung eine gute Alternative darstellt.
Jedes dritte Arbeitsverhältnis in der Zeitarbeit bestand 2017 immerhin länger als 18 Monate. Eine kürzere Beschäftigungsdauer kann häufig durch Übernahmen des Einsatzunternehmens erklärt werden. Darüber hinaus gilt für Zeitarbeitsnehmer derselbe Kündigungsschutz wie für alle Arbeitnehmer in Deutschland.
Der Mindestlohn für Zeitarbeitnehmer steigt in regelmäßigen Abständen. Die Entgelttabelle zeigt die Stundenlöhne für die entsprechende Entgeltgruppe ab dem 01.04.2021 und die Erhöhung im nächsten Jahr. Die Entgeltgruppenzuordnung erfolgt nach verschiedenen Kriterien. Dazu zählen Qualifikationen des Mitarbeiters, der konkrete Einsatz beim Kundenunternehmen und die damit verbundenen Tätigkeiten.
Schon gewusst? Der aktuelle Mindestlohn beträgt in Deutschland 9,50 €, während die Zeitarbeitsbranche aktuell im Osten einen Mindestlohn von 10,10€ und im Westen 10,15 € pro Stunde zahlt.
*Datengrundlage für die Grafiken stellt Statista dar.